Warum der Hebesatz von 520 auf 160 gefallen ist
Das Landesmodell rechnet anders als das alte Recht. Grundlage ist seit 2025 nur noch die Grundstücksfläche mal dem Bodenrichtwert, darauf die Steuermesszahl und darauf der Hebesatz der Gemeinde. Das Gebäude, seine Größe und sein Zustand spielen keine Rolle mehr.
In Stuttgart hat das einen besonders großen Effekt, weil die Bodenrichtwerte hier hoch sind. Die Kämmerei hat errechnet, dass die bisherigen Messbeträge mehr als dreimal so hoch waren wie die künftigen. Damit die Stadt nicht mehr einnimmt als vorher, musste der Hebesatz entsprechend sinken.
Aufkommensneutral für die Stadt heißt aber nicht aufkommensneutral für jeden Einzelnen. Wer ein großes Grundstück in guter Lage hat, zahlt mehr als vorher. Wer eine Wohnung in einem großen Mehrfamilienhaus besitzt, oft weniger. Die Summe bleibt gleich, die Verteilung nicht.
Ungewöhnlich ist, dass Stuttgart für die Grundsteuer A denselben Satz festgesetzt hat wie für die Grundsteuer B. In den meisten Städten liegen beide weit auseinander.
Was das für Ihre Immobilie bedeutet
Drei Gruppen sind unterschiedlich betroffen, und das lässt sich am Rechner auf dieser Seite nachvollziehen.
- Einfamilienhaus auf großem Grundstück in guter Lage: Die Belastung steigt, weil Fläche mal Bodenrichtwert jetzt alles bestimmt. In den Halbhöhen von Nord, Süd und Degerloch fällt das auf.
- Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus: Die Belastung sinkt meistens, weil sich der Bodenwert auf viele Einheiten verteilt. In West, Ost und Bad Cannstatt ist das der Regelfall.
- Unbebautes Grundstück: Es wird jetzt genauso bewertet wie ein bebautes gleicher Größe und Lage. Wer ein Grundstück hält, ohne zu bauen, zahlt deutlich mehr als früher.
Was Sie prüfen sollten
Der Grundsteuerbescheid der Stadtkämmerei beruht auf dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, und der beruht auf Ihrer Erklärung und auf dem Bodenrichtwert zur Hauptfeststellung am 1. Januar 2022. Falsch erfasste Flächen sind der häufigste Fehler.
Prüfen Sie die Grundstücksfläche im Bescheid gegen Ihren Grundbuchauszug. Prüfen Sie außerdem, ob eine Ermäßigung greift: Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke sieht das Landesmodell eine um 30 Prozent verminderte Steuermesszahl vor. Wer das nicht angegeben hat, zahlt zu viel.
Gegen den Bescheid der Stadtkämmerei ist innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch möglich. Besteuerungsgrundlagen, die das Finanzamt festsetzt, lassen sich darüber allerdings nicht anfechten; dafür ist der Einspruch gegen den Messbescheid der richtige Weg.
So läuft es ab
- Bescheid prüfenGrundstücksfläche gegen den Grundbuchauszug halten, Bodenrichtwert gegen BORIS-BW.
- Ermäßigung prüfenWird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt? Dann gilt die verminderte Steuermesszahl.
- RechnenDer Rechner auf dieser Seite zeigt Ihre Jahresbelastung mit dem Stuttgarter Hebesatz von 160 Prozent.
- ReagierenFehler im Messbescheid beim Finanzamt, Fehler im Grundsteuerbescheid bei der Stadtkämmerei, jeweils binnen eines Monats.
