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Immobilien in Stuttgart

Rechner für Mieterhöhungen

Mietrechner

Wie weit darf die Miete in Stuttgart steigen?

Für Stuttgart gilt der Stuttgarter Mietspiegel 2025/2026 (gültig ab 01.01.2025). Die Vergleichsmiete Ihrer Wohnung lesen Sie dort ab. Mietspiegel öffnen

Mieterhöhung im Bestand, höchstens600 € im Monat

Die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren begrenzt die Erhöhung.

Vereinfachte Rechnung nach § 558 BGB, netto kalt. Die neue Miete gilt frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung. Nicht berücksichtigt: Erhöhungen nach Modernisierung, Staffel- und Indexmiete.

Miete prüfen lassen

Mit den Regeln für Ihren Ort rechnen: Wählen Sie unten Ihren Ort, der Rechner steht auf jeder Ortsseite.

Die Miete richtig ansetzen

Zu niedrig vermietet kostet über die Jahre viel Geld, weil sich die Differenz nur langsam heben lässt: höchstens 20 Prozent in drei Jahren. Zu hoch angesetzt kostet Leerstand, und ein Monat Leerstand frisst die Mehreinnahme eines ganzen Jahres.

Der Stuttgarter Mietspiegel macht die Einordnung möglich, ohne zu raten: Grundwert nach Baujahresklasse und Wohnfläche, Lage aus dem Kartenviewer, dann Zu- und Abschläge nach dem Merkmalkatalog. Der digitale Mietspiegelrechner im Serviceportal Baden-Württemberg nimmt Ihnen die Rechnung ab.

Der häufigste Fehler ist die Lage. Sie wird geschätzt statt nachgeschlagen, und zwar meistens zu gut. Der Kartenviewer gehört deshalb an den Anfang und nicht ans Ende.

Vergleichsmiete11,15 €je m² netto kalt, Durchschnitt im Stuttgarter Mietspiegel 2025/2026Stuttgarter Mietspiegel 2025/2026, § 558d BGB
Mietangebote1von iMMo75 in Stuttgart, alle 30 Minuten aktualisiertimmo75.de
Mieterhöhunghöchstens 20 %in drei Jahren, bis zur VergleichsmieteKappungsgrenze, § 558 BGB

Mieter auswählen

Die wichtigste Entscheidung des ganzen Mietverhältnisses fällt vor dem Vertrag. Was Sie verlangen dürfen und was nicht, ist durch das Datenschutzrecht begrenzt.

  • Zulässig vor dem Vertragsschluss: Selbstauskunft, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters und eine Bonitätsauskunft.
  • Unzulässig: Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis.
  • Erst nach dem Vertragsschluss: Kopien von Ausweisdokumenten. Vorher brauchen Sie sie nicht, und speichern dürfen Sie sie auch nicht auf Vorrat.

Die Übergabe

Das Übergabeprotokoll ist das wichtigste Blatt Papier des ganzen Mietverhältnisses. Beim Auszug entscheidet es darüber, wofür der Mieter haftet und wofür nicht, und ohne Protokoll entscheidet es gegen den Vermieter.

Hinein gehören: Zustand jedes Raums mit Fotos, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung mit Datum, Anzahl der übergebenen Schlüssel und offene Mängel mit Fristen. Unterschrieben von beiden Seiten.

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, der Mieter darf sie in drei Raten zahlen, und Sie müssen sie getrennt von Ihrem Vermögen anlegen und verzinsen (§ 551 BGB).

Was wir übernehmen

Wir vermieten Wohnungen und Häuser: Miethöhe nach Mietspiegel begründen, Objekt aufbereiten, Interessenten vorauswählen, Besichtigungen führen, Unterlagen prüfen, Vertrag vorbereiten und die Übergabe dokumentieren.

Was wir nicht machen: laufende Mietverwaltung. Dafür gibt es Hausverwaltungen, und wir sagen Ihnen gern, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

So läuft es ab

  1. Miete begründenLage aus dem Kartenviewer, Baujahresklasse, Wohnfläche, Zu- und Abschläge nach dem Stuttgarter Mietspiegel.
  2. Objekt aufbereitenKleine Mängel beheben, Energieausweis bereithalten, ordentliche Fotos.
  3. Mieter auswählenSelbstauskunft, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Bonität.
  4. Übergeben und dokumentierenProtokoll mit Fotos, Zählerständen und Schlüsselanzahl, von beiden unterschrieben.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete in Stuttgart sein?

Maßgeblich ist die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Stuttgarter Mietspiegel 01.01.2025, einem qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Der Mittelwert liegt bei 11,15 € je Quadratmeter netto kalt, der Median bei 10,68 Euro. Welcher Wert für Ihre Wohnung gilt, ergibt sich aus Baujahresklasse, Wohnfläche, Lage und einzelnen Wohnwertmerkmalen; der Mietspiegelrechner im Serviceportal Baden-Württemberg rechnet das durch.

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens alle fünfzehn Monate, und innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Die Erhöhung muss in Textform begründet werden, und bei einem qualifizierten Mietspiegel sind die Angaben zur Wohnung nach diesem Mietspiegel grundsätzlich mitzuteilen, auch wenn Sie anders begründen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Was darf ich einen Mietinteressenten fragen?

Vor Vertragsschluss zulässig sind Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Bonitätsauskunft. Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis. Ausweiskopien dürfen Sie erst nach Vertragsschluss verlangen.

Ihr Ansprechpartner

Vermietung besprechen

Sagen Sie uns, was Sie vermieten wollen. Wir ordnen die Wohnung nach dem Mietspiegel ein und übernehmen die Vermietung bis zur Übergabe.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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