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Immobilien in Stuttgart

Rechner für Mieterhöhungen

Mietrechner

Wie weit darf die Miete in Stuttgart steigen?

Für Stuttgart gilt der Stuttgarter Mietspiegel 2025/2026 (gültig ab 01.01.2025). Die Vergleichsmiete Ihrer Wohnung lesen Sie dort ab. Mietspiegel öffnen

Mieterhöhung im Bestand, höchstens600 € im Monat

Die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren begrenzt die Erhöhung.

Vereinfachte Rechnung nach § 558 BGB, netto kalt. Die neue Miete gilt frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung. Nicht berücksichtigt: Erhöhungen nach Modernisierung, Staffel- und Indexmiete.

Miete prüfen lassen

Mit den Regeln für Ihren Ort rechnen: Wählen Sie unten Ihren Ort, der Rechner steht auf jeder Ortsseite.

Was „qualifiziert“ rechtlich bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessenvertretungen der Vermieter- und der Mieterseite anerkannt. Der Stuttgarter Mietspiegel erfüllt beides: Erstellt hat ihn das Statistische Amt der Landeshauptstadt, beteiligt waren das Amt für Stadtplanung und Wohnen, der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e. V. und der DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e. V., beratend ein Richter am Amtsgericht Bad Cannstatt.

Die Rechtsfolge ist erheblich: Es wird gesetzlich vermutet, dass die im Mietspiegel enthaltenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Wer etwas anderes behauptet, muss es beweisen.

Dazu kommt eine Pflicht für Vermieter, die oft übersehen wird: Bei einem Mieterhöhungsverlangen sind die Angaben zur Wohnung nach dem qualifizierten Mietspiegel grundsätzlich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn die Erhöhung auf ein anderes Begründungsmittel gestützt wird (§ 558a Abs. 3 BGB).

Warum Portale höhere Zahlen nennen

Der Mittelwert des Mietspiegels liegt bei 11,15 € je Quadratmeter netto kalt, der Median bei 10,68 Euro. Immobilienportale nennen für Stuttgart teils Werte von 16 Euro und mehr. Beides kann stimmen, weil es zwei verschiedene Dinge misst.

Der Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab, also das, was in bestehenden und neu abgeschlossenen Mietverhältnissen tatsächlich bezahlt wird, erhoben aus einer repräsentativen Befragung. Portale rechnen mit Angebotsmieten aus Anzeigen: mit dem, was Vermieter verlangen, nicht mit dem, was ein Durchschnitt aller Mietverhältnisse ergibt.

Für eine Mieterhöhung oder eine Mietpreisprüfung zählt der Mietspiegel und nicht das Portal. Für die Einschätzung, was bei einer Neuvermietung erzielbar sein könnte, hilft der Blick auf beides. Wer die Zahlen verwechselt, begründet eine Miete falsch.

Vergleichsmiete11,15 €je m² netto kalt, Durchschnitt im Stuttgarter Mietspiegel 2025/2026Stuttgarter Mietspiegel 2025/2026, § 558d BGB
Mietangebote1von iMMo75 in Stuttgart, alle 30 Minuten aktualisiertimmo75.de
Mieterhöhunghöchstens 20 %in drei Jahren, bis zur VergleichsmieteKappungsgrenze, § 558 BGB

Wie der Mietspiegel aufgebaut ist

Der Mietspiegel rechnet mit einer Grundwerttabelle nach Baujahresklasse und Wohnfläche und mit Zu- und Abschlägen für einzelne Wohnwertmerkmale. Er kennt vier Baujahresklassen; die erste umfasst die Baujahre bis 1914, die jüngste die ab 2007.

Die Lage wird über eine Karte bestimmt, die jeder Adresse eine Lagekategorie zuordnet. Dafür gibt es einen digitalen Kartenviewer. Wer die Lage falsch einstuft, begründet die Miete falsch, und das ist der häufigste Fehler überhaupt.

Die Spanne um den Grundwert trägt Besonderheiten der einzelnen Wohnung Rechnung. Ein Spannenzuschlag oder -abschlag ist unter anderem dann gerechtfertigt, wenn Baujahr oder Wohnfläche am Rand einer Kategoriegrenze liegen, wenn eine Lagengrenze durch das Gebäude verläuft oder wenn die Mikrolage erheblich vom gebietstypischen Standard abweicht. Andere Merkmale rechtfertigen keinen zusätzlichen Zuschlag.

Die Tabellen selbst stehen hier nicht. Was es gibt: das kostenlose PDF bei der Stadt und einen digitalen Mietspiegelrechner im Serviceportal Baden-Württemberg.

Die Kappungsgrenze

Unabhängig vom Mietspiegel gilt eine zweite Grenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). Diese Grenze wirkt auch dann, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher liegt.

Dazu kommt die Wartezeit: Seit der letzten Erhöhung müssen fünfzehn Monate vergangen sein, und die Erhöhung muss in Textform begründet werden. Formfehler machen ein Erhöhungsverlangen unwirksam, unabhängig davon, ob die Zahl stimmt.

So läuft es ab

  1. Lage bestimmenIm Kartenviewer des Mietspiegels nachsehen, nicht schätzen.
  2. Baujahresklasse wählenVier Klassen, von „bis 1914“ bis „ab 2007“. Maßgeblich ist das Baujahr des Gebäudes.
  3. Grundwert ablesenNach Baujahresklasse und Wohnfläche. Der Mietspiegelrechner im Serviceportal nimmt Ihnen das ab.
  4. Zu- und Abschläge prüfenNach dem Merkmalkatalog, einschließlich der Spannenzu- und -abschläge für Besonderheiten der Wohnung.

Häufige Fragen

Ist der Stuttgarter Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats hat ihn am 6. Dezember 2024 mehrheitlich als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt; der DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e. V. hatte ihn bereits am 31. Oktober 2024 anerkannt. Es wird deshalb gesetzlich vermutet, dass die darin enthaltenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

Wie hoch ist die durchschnittliche Miete in Stuttgart?

Der Mietspiegel 01.01.2025 nennt einen Mittelwert von 11,15 € je Quadratmeter netto kalt, einen Median von 10,68 Euro und eine Standardabweichung von 3,22 Euro. Portale weisen deutlich höhere Zahlen aus, weil sie mit Angebotsmieten aus Anzeigen rechnen und nicht mit der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Was kostet der Stuttgarter Mietspiegel?

Als PDF nichts: Die Stadt stellt ihn kostenlos zum Download bereit, beim Stadtmessungsamt, beim Statistischen Amt und beim Amt für Stadtplanung und Wohnen. Die gedruckte Fassung kostet 7 Euro Schutzgebühr. Dazu gibt es einen digitalen Mietspiegelrechner im Serviceportal Baden-Württemberg.

Ihr Ansprechpartner

Miete einordnen lassen

Nennen Sie uns Adresse, Baujahr, Größe und Ausstattung. Wir ordnen die Wohnung nach dem Stuttgarter Mietspiegel ein und sagen Ihnen, was begründbar ist.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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