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iMMo75 seit 2002 · Stuttgart, der Kessel und die Region im Neckartal

Immobilien in Stuttgart

Die Unterlagen, die jeder Verkauf braucht

Diese fünf gehören zu jedem Objekt. Fehlt eines davon, stockt die Finanzierung des Käufers — und zwar nicht beim Notar, sondern Wochen vorher bei seiner Bank.

  • Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate, über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse hat; als Eigentümer ist das gegeben.
  • Flurkarte und Flächennachweis aus dem Liegenschaftskataster. Bei älteren Grundstücken weicht die Katasterfläche gelegentlich von der im Grundbuch ab, und das sollte vor der Vermarktung geklärt sein.
  • Bauakte und Baugenehmigungen beim Baurechtsamt, mit Ausweis und Eigentumsnachweis. Bei Hanghäusern lohnt die Einsicht doppelt: Dort liegen die Nachweise zur Hangsicherung, nach denen die Bank des Käufers fragt.
  • Grundrisse mit Flächenberechnung, oft in der Bauakte. Fehlen sie, erstellen wir sie.
  • Energieausweis nach § 87 GModG, spätestens zur Besichtigung, Pflichtangaben schon in der Anzeige. Bei erfolgreichem Verkauf über iMMo75 übernehmen wir ihn.

Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung

In einer Stadt, in der Wohnungseigentum den größten Teil des Marktes ausmacht, ist das die eigentliche Liste. Käufer und Banken fragen zuerst danach, nicht nach dem Grundriss.

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen — dort steht, ob eine Sanierung beschlossen und noch nicht bezahlt ist
  • Name und Anschrift der Verwaltung

Zusätzlich bei besonderen Fällen

Haus am Hang: Nachweise zu Hangsicherung, Entwässerung, Zuwegung und Stellplatznachweis. In einer Stadt mit 200 Metern Höhenunterschied ist das kein Randthema, sondern der häufigste Grund, warum eine Finanzierungszusage wartet.

Vermietet: Mietverträge samt Nachträgen, Mietenaufstellung, Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Nachweise über die Kautionen.

Denkmalschutz: In der Weißenhofsiedlung, in den Weinorten Obertürkheim und Untertürkheim und bei gründerzeitlichen Fassaden betrifft er mehr Gebäude, als die meisten Eigentümer annehmen. Was für Fenster, Dach und Dämmung gilt, muss der Käufer vorher wissen.

Bodenwert: Den Bodenrichtwert Ihrer Zone holen Sie kostenlos aus BORIS-BW. Achten Sie auf den Stichtag — die Werte im Wohnungsbau wurden zum aktuellen Stichtag um 5 Prozent fortgeschrieben, und wer mit einer älteren Zahl rechnet, rechnet falsch.

Wenn Sie geerbt haben: zwei Gerichte, 14 gegen 9 Bezirke

Zum Verkauf einer geerbten Immobilie brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Welches Nachlassgericht ihn ausstellt, hängt in Stuttgart am Stadtbezirk — und das weiß kaum jemand.

Zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt gehören die neun nördlichen Bezirke: Bad Cannstatt, Untertürkheim, Obertürkheim, Feuerbach, Münster, Mühlhausen, Stammheim, Weilimdorf und Zuffenhausen.

Zum Amtsgericht Stuttgart gehören die übrigen vierzehn: Mitte, Nord, Ost, Süd, West, Botnang, Hedelfingen, Wangen, Sillenbuch, Birkach, Plieningen, Degerloch, Möhringen und Vaihingen.

Dass Feuerbach und Weilimdorf zu Bad Cannstatt gehören, überrascht fast jeden, der im Westen der Stadt wohnt. Und entscheidend ist nach § 343 FamFG nicht der Ort der Immobilie, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers: Wo Ihr Fall liegt, hängt am letzten Wohnsitz, nicht am Haus.

Was wir übernehmen

Beim ersten Gespräch gehen wir die Liste gemeinsam durch und halten fest, was Sie schon haben. Was fehlt, besorgen wir.

Grundrisse erstellen wir, wenn keine da sind. Den Energieausweis stellt Evelyn Stumpp aus, bei erfolgreichem Verkauf auf unsere Kosten. Bauakteneinsicht, Flurkarte und die Unterlagen der Verwaltung fragen wir an. Den Grundbuchauszug müssen Sie selbst beantragen, dafür braucht es Ihren Ausweis.

Der Rat, der in Stuttgart am meisten Zeit spart: Bei einem Haus am Hang zuerst in die Bauakte. Die Nachweise zu Hangsicherung und Entwässerung sind der Posten, an dem Finanzierungen hängen bleiben — und sie liegen dort seit Jahrzehnten, man muss sie nur holen.

Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist für meinen Stadtbezirk zuständig?

Bei Bad Cannstatt, Untertürkheim, Obertürkheim, Feuerbach, Münster, Mühlhausen, Stammheim, Weilimdorf und Zuffenhausen das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Bei den übrigen vierzehn Bezirken — Mitte, Nord, Ost, Süd, West, Botnang, Hedelfingen, Wangen, Sillenbuch, Birkach, Plieningen, Degerloch, Möhringen und Vaihingen — das Amtsgericht Stuttgart. Maßgeblich ist nach § 343 FamFG der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht der Ort der Immobilie.

Was muss ich bei einem Haus am Hang vorlegen?

Nachweise zur Hangsicherung, zur Entwässerung, zur Zuwegung und zum Stellplatznachweis. Sie liegen meist in der Bauakte beim Baurechtsamt. Wer sie vor der Vermarktung holt, verkürzt den Verkauf erheblich; wer wartet, verliert Wochen an eine Finanzierungszusage, die nicht kommt. In einer Stadt mit 200 Metern Höhenunterschied ist das der häufigste Stolperstein.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Beantragen müssen Sie ihn selbst, Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse hat — als Eigentümer ist das gegeben. Welches Amt für Ihr Grundstück zuständig ist, klären wir mit Ihnen.

Wie lange brauchen die Unterlagen?

Der Grundbuchauszug geht schnell. Die Bauakteneinsicht hängt an einem Termin beim Baurechtsamt. Am längsten dauern die Unterlagen der Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen und der Erbschein im Erbfall — beides kann Wochen bis Monate brauchen. Deshalb gehören sie an den Anfang.

Was kostet die Beschaffung?

Wenig: eine zweistellige Gebühr für den Grundbuchauszug, eine für die Bauakteneinsicht, bei Eigentumswohnungen gelegentlich eine Pauschale der Verwaltung. Den Bodenrichtwert holen Sie kostenlos aus BORIS-BW. Den Energieausweis übernehmen wir bei erfolgreichem Verkauf, Grundrisse erstellen wir.

Ihr Ansprechpartner

Unterlagen gemeinsam durchgehen

Schreiben Sie kurz, um welche Immobilie es geht und in welchem Stadtbezirk. Wir gehen die Liste mit Ihnen durch und besorgen, was fehlt.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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